Teilrichtplan Abbau, Deponie und Transporte Emmental

Die regionale Richtplanung Abbau, Deponie Transporte ADT der Regionalkonferenz Emmental RKE bezweckt, in Übereinstimmung mit dem kantonalen Sachplan ADT, die notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen für:

  • eine langfristig ausreichende, raumverträgliche, ökonomische und umweltschonende Versorgung mit natürlichen Baurohstoffen für die nächsten 35 Jahre,
  • eine raumverträgliche, ökonomische und umweltschonende Entsorgung von Inertstoffen und unverwertbarem, unverschmutztem Aushub über die nächsten 35 Jahre,
  • eine möglichst eigenständige Ver- und Entsorgung der Region Emmental und ihrer drei Teilregionen Oberes, Mittleres und Unteres Emmental unter besonderer Berücksichtigung des Prinzips der regionalen Selbstversorgung und der kurzen Transportwege,
  • die Schonung von Mensch, Natur, Landschaft und Umwelt bei der räumlichen Festlegung der Abbau- und Ablagerungsstandorte mit besonderem Augenmerk auf das Prinzip der Ressourcenschonung und der möglichst vollständigen Ausschöpfung bestehender Abbau- und Deponiestandorte,
  • die Koordination einer zielorientierten und stufengerechten Zusammenarbeit zwischen den Planungs- und Bewilligungsbehörden (auf Stufe Gemeinde, Region und Kanton) sowie den Abbau- und Deponieunternehmungen.

Projektstand

Der Teilrichtplan Abbau, Deponie, Transporte Emmental wurde am 24. Oktober 2018 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt und ist am 19. März 2019 in Kraft getreten.

Teilrichtplan ADT 2017, Richtplantext (PDF)

Teilrichtplan ADT 2017, Richtplankarte (PDF)

Teilrichtplan ADT 2017, Grundlagenbericht (PDF)

Teilrichtplan ADT 2017, Erläuterungsbericht (PDF)

Teilrichtplan ADT 2018, Geringfügige Änderung (PDF)

Richtplanänderungen

Seit 2018 wurden folgende Richtplanänderung von der Regionalversammlung beschlossen und vom Kanton genehmigt:

  • Die Richtplanänderung Standort Nr. 208.1 Steinacher, Rumendingen und Wynigen wurde am 19. Februar 2021 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt und ist am 10. April 2021 in Kraft getreten.

Anpassung Teilrichtplan ADT 2021, Richtplankoordinationsblatt (PDF)

Anpassung Teilrichtplan ADT 2021, Erläuterungsbericht (PDF)

Weiter lag eine Richtplanänderung vom 17. Oktober bis 16. November 2022 zur Mitwirkung auf,  über welche im Frühling 2024 an der Regionalversammlung abgestimmt wird. Die Anpassung des Teilrichtplans ADT betrifft folgende Standorte:

  • Standort 103.2 Stauffenbrunnen, Röthenbach
  • Standort 106.2 Schwarzentrub, Trub
  • Standort 205.1 Fänglenberg, Koppigen
  • Standort 206.1 Birchi, Lyssach
  • Standort 208.1 Steinacher, Rumendingen / Wynigen

Anpassung Teilrichtplan ADT 2022, Richtplankoordinationsblätter (PDF)

Anpassung Teilrichtplan ADT 2022, Richtplankarte (PDF)

Anpassung Teilrichtplan ADT 2022, Erläuterungsbericht (PDF)

Teilrichtplan ADT 2022, Mitwirkungsbericht (PDF)

Weiterführende Informationen