Richtplan Sportanlagen

Immer öfters treten Gemeinden mit dem Bedürfnis an die Regionalkonferenz Emmental, sie bei der Planung, Sanierung und dem Umbau von Sportanlagen zu unterstützen. Der Betrieb, der Unterhalt und die Sanierung von Sportanlagen (Freibäder, Hallenbäder, Eisbahnen, Schiessstände, Leichtathletikanlagen, etc.) können für die Gemeinden und die privaten Betreibenden zu einer grossen finanziellen Belastung werden. Der Kanton richtet – gestützt auf das erneuerte kantonale Sportförderungsgesetz (KSpoFöG) – nun Beiträge an Neu-, Um- und Anbauten sowie für Sanierungen von Sportanlagen und deren Nebengebäuden aus, sofern diese in einem regionalen Richtplan enthalten sind. Zudem verpflichtet das kantonale Sportförderungsgesetz (KSpoFöG) den Kanton und die Regionen, die angestrebte räumliche Entwicklung und Sportanlagenplanungen inhaltlich und zeitlich in einem Richtplan aufeinander abzustimmen. Aus diesen beiden Gründen hat sich die Regionalkonferenz Emmental (RKE) zum Ziel gesetzt, einen regionalen Richtplan Sportanlagen Emmental zu erarbeiten.

Im Rahmen des Siedlungsanlasses 2023 fand ein erster Workshop mit den Emmentaler Gemeinden statt, um regional über die die sportpolitische Positionierung der Gemeinden bzw. Region zu diskutieren und sich Gedanken zu den bestehenden und zukünftigen Angeboten von Sportanlagen zu machen.

Präsentation Regionaler Richtplan Sportanlagen Emmental vom 04.05.2023

Weiterführende Informationen