Aktuelles
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Dezember 2022
Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:
- Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
- Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
- Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng
November 2022
Revidiertes kantonales Energiegesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten
Das revidierte kantonale Energiegesetztes (KEnG) soll am 1.1.2023 in Kraft treten. Es unterstützt massgeblich die Zielerreichung der kantonalen Energiestrategie und des internationalen Klimaübereinkommens von 2015. Dabei setzt das KEnG vermehrt auf Anreize statt Vorschriften. Das AUE informiert Gemeinden, Fachpersonen des Bau- und Energiewesens, sowie die interessierte Öffentlichkeit an regionalen Informationsveranstaltungen über die wesentlichen Neuerungen.
Das AUE führt in Burgdorf am 22. November 2022 diese Informationsveranstaltung durch. https://keng-05.events.weu.be.ch/#D5D8FE
September 2022
Sparkampagne
«Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht»: So lautet der Slogan der Sparkampagne, die am 31.8.2022 lanciert worden ist. Ziel ist, dass sich möglichst viel daran beteiligen – und so gemeinsam dazu beitragen, einen Engpass zu verhindern. Die Sparempfehlungen richten sich an die Bevölkerung und an die Wirtschaft. Sie zeigen, wie man ganz einfach Energie – Gas, Heizöl, Strom und andere Energieträger - sparen kann, ob zuhause oder am Arbeitsplatz.
Spartipps BFE